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Verwaltungsgericht Oldenburg bestätigt Kurs der Kliniken Aurich-Emden-Norden

|   Allgemein

Norden. Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat mit Beschluss vom 12. Juni 2023 einen Antrag auf Eilrechtsschutz zur Verhinderung der notwendig gewordenen Umstrukturierung des Krankenhausstandortes Norden abgelehnt. Innerhalb von nur wenigen Tagen hat das Gericht entschieden. Klage und Antrag auf Eilrechtsschutz haben keine Erfolgsaussichten. Weder aus dem Bundes- noch aus dem Landesrecht kann der private Kläger Rechte gegen die Umstrukturierung geltend machen.

Dirk Balster, Geschäftsführer der Trägergesellschaft Kliniken Aurich-Emden-Norden mbH, erklärt hierzu: „Die Entscheidung zeigt in ihrer Zügigkeit und eindeutigen Bestimmtheit, dass der eingeschlagene Kurs auch rechtlich richtig ist. Wir werden weiter daran arbeiten, für den Landkreis Aurich eine moderne und zukunftssichere Gesundheitsversorgung anzubieten.“

Gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts kann Beschwerde eingelegt werden. Dann muss das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg entscheiden.

Aktuell wird die Umwandlung des Krankenhauses in Norden in ein Regionales Gesundheitszentrum mit einem ambulanten Notfallzentrum geplant. Die Umwandlung wird schrittweise erfolgen und soll bzw. wird zum 1. Juli 2023 beginnen.

 

Auch das Verwaltungsgericht Oldenburg hat heute eine Pressemitteilung zu seinem Beschluss veröffentlicht. Diese finden Sie über folgenden Link: Zur Seite des Verwaltungsgerichts Oldenburg