Zum Hauptinhalt springen

Morbus Parkinson und Bewegungsstörungen

Unter dem Parkinson-Syndrom versteht man eine degenerative Erkrankung des Gehirns, die mit zunehmenden Einschränkungen der Beweglichkeit (Hypokinesie), einer Steifigkeit der Muskulatur (Rigor), Zittern der Extremitäten (Tremor) sowie Gangunsicherheit und weiteren, nicht-motorischen Störungen einhergehen kann. Insbesondere im Frühstadium der Erkrankung können die Beschwerden uncharakteristisch und dadurch schwer zu erkennen sein. Neben dem klassischen Parkinson-Syndrom gibt es verschiedene Varianten der Erkrankung, die mit unterschiedlichen Symptomen einhergehen können und auch teilweise anders behandelt werden müssen.

Eine weitere Bewegungsstörung stellt die Chorea Huntington dar, die mit unkontrollierten, vermehrten Bewegungen, aber auch psychischen Symptomen einhergeht. Schließlich gehören auch die dystonen Störungen zu den Bewegungsstörungen, bei denen u. U. sehr schmerzhafte Fehlbewegungen, z. B. im Bereich der Kopf-/Halsmuskulatur (Schiefhals) auftreten.

Sofern die Verdachtsdiagnose einer Bewegungsstörung besteht, kann eine ambulante Vorstellung in den Spezialsprechstunden erfolgen. Sofern ein niedergelassener Nervenarzt bereits Verdachtsdiagnosen geäußert und die stationäre Abklärung für erforderlich hält, oder nach ambulanter Vorstellung, kann die stationäre Aufnahme zur weiteren differenzialdiangnostischen Abklärung erfolgen. Es stehen die üblichen diagnostischen Möglichkeiten der klinischen Neurologie zur Verfügung, insbesondere bildgebende Verfahren, aber auch Motorik-Messungen, Nervenmessungen und Laboruntersuchungen.

Die Therapie umfasst medikamentöse und nicht-medikamentöse Maßnahmen. Insbesondere in fortgeschrittenen Krankheitsstadien ist die medikamentöse Neueinstellung nur im stationären Rahmen möglich, weil die Wirkungen der Medikamente rund um die Uhr beobachtet werden müssen und die Medikation ggf. schnell angepasst werden muss. Die nicht-medikamentöse Therapie umfasst spezielle krankengymnastische Verfahren, z. B. die BIG-Therapie, Ergotherapie und Logopädie. Auch eine neuropyschologische Evaluation und Therapie kann erforderlich werden.

Kombinierte medikamentöse und nicht-medikamentöse Behandlungen werden im stationären Rahmen über einen Zeitraum von mindestens 14 Tagen durchgeführt, im Rahmen einer sogenannten Komplex-Therapie. Ihr Neurologe kann Sie speziell zu dieser Therapieform auch anmelden. Die spezielle BIG-Therapie ermöglicht es, nach einem 14-tägigen Intensivtraining eigene Behandlungsmaßnahmen zu Hause selbständig durchzuführen, sodass eine weitere Betreuung durch Krankengymnasten für die Dauer von mindestens einem Jahr nicht mehr erforderlich ist. 

Für die Behandlung der Dystonie ist im ambulanten wie auch im stationären Rahmen die Botulinumtoxin-Therapie möglich. Wenn in fortgeschrittenen Erkrankungsstadien eine Therapie mit Medikamenten nicht mehr ausreichend wirksam ist, kann auch die Anlage von Medikamentenpumpen (z. B. Apomorphin-Pumpe, Duodopa-Pumpe) erforderlich werden. Auch diese Behandlung wird im Klinikum Emden durchgeführt. Kommt man zur Einstellung, dass eine operative Maßnahme erforderlich ist (Tiefe Hirnstimulation) so verweisen wir an entsprechende universitäre Zentren (z. B. Hamburg oder Kiel) weiter.

Bei schweren neurologischen Krankheitsbildern mit ausgeprägter Spastik ist manchmal die medikamentöse Therapie nicht mehr ausreichend. Dann kann im ambulanten Rahmen eine Behandlung mit Botulinumtoxin durchgeführt werden, im stationären Rahmen evtl. die Anlage einer intrathekalen Medikamenten-Pumpe.