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Neuregelung der Maskenpflicht in den Kliniken

|   Covid-19

Aurich/Emden/Norden. Eine neue niedersächsische Corona-Verordnung ist bis Ende Juni in Kraft. Danach bleibt die Testpflicht für Besucher der Kliniken Aurich, Emden und Norden weiterhin bestehen. Beim Einlass ist die Vorlage eines aktuellen und zertifizierten negativen Coronatestergebnisses erforderlich. Allerdings ändert sich ab Montag, dem 30. Mai 2022, die Maskenregelung. Alle Besucher müssen dann mindestens einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz (OP-Maske) tragen. Bislang war eine FFP2-Maske verpflichtend. Es steht jedem Besucher frei, eine Maske mit höherem Schutz­niveau zu wählen. Auch Patienten sollen mindestens einen medizi­nischen Mund-Nasen-Schutz tragen, sofern es ihr Gesundheits­zustand zulässt.

In Tageskliniken, Arztpraxen bzw. Ambulanzen und Dialyseeinrichtungen sowie im ambulanten OP gilt laut Verordnung weiterhin eine generelle FFP2-Maskenpflicht.

Für Besucherkinder gelten Sonderregelungen. Bis zur Vollendung des sechsten Lebens­jahres muss keine Maske getragen werden, bis zur Voll­endung des 14. Lebensjahres kann anstelle einer medizinischen Maske auch auf Stoffmasken zurückgegriffen werden, ab Vollendung des 14. Lebensjahres greift die Maskenregelung wie für alle Besucher.

Weitere Informationen können auf der Website der drei Kliniken, www.anevita.de, abgerufen werden.