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Trägergesellschaft aktualisiert Besucherregelung

|   Allgemein
  • Die Krankenhäuser in Aurich, Emden und Norden aktualisieren ihre Besucherregelung
  • Je ein Besucher pro Patient für maximal eine Stunde
  • Unterschiedliche Besucher nacheinander in der Besuchszeit von 13 bis 18 Uhr möglich
  • Beim Einlass gilt die bekannte 3G-Regelung

Aurich/Emden/Norden. Patienten der Krankenhäuser in Aurich, Emden und Norden können ab Samstag mehr Besucher empfangen. Zugelassen ist jeweils ein Besucher pro Patient für eine Stunde. In der Besuchs¬zeit von 13 bis 18 Uhr sind also nacheinander mehrere Besucher pro Tag möglich. Die Besucher müssen nicht namentlich festgelegt sein. 

Beim Einlass in die Krankenhäuser gilt weiterhin die bekannte 3G-Regelung. Das heißt, Be¬sucher müssen ihre vollständige Impfung oder Genesung nachweisen oder ein negatives Schnelltestergebnis vorlegen, das nicht älter als 24 Stunden ist. Im gesamten Krankenhaus ist ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz zu tragen – auch im Patientenzimmer. Für Kinder unter sechs Jahren besteht keine Masken- und Testpflicht. 

Angehörige von Palliativpatienten haben ein Sonderbesuchsrecht. Abweichende Besuchszeiten sind für die Intensivstationen (14:30 bis 18 Uhr), die Psychiatrie in Norden (15 bis 17 Uhr) und die Geriatrie in Aurich (16 bis 18 Uhr) festgelegt.